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Taucher im SprungbeckenDu hast bereits einen Tauchschein oder bist am Training im Verein interessiert?

Fülle einfach den Lobster e.V. Aufnahmeantrag aus, und bringe ihn zum Training am Sonntag mit oder sende ihn per Post an uns.

Tauchtauglichkeit

Wer an Freigewässertauchgängen oder am Training teilnehmen möchte, muss die Tauchsporttauglichkeit ärztlich nachweisen können.

Diese Untersuchung muß alle 2 Jahre wiederholt werden und versichert Dir ein gesundes Abtauchen. Wir empfehlen folgenden Sportarzt:

Berliner Zentrum für hyperbare Sauerstofftherapie und Tauchmedizin am Klinikum im Friedrichshain
Matthiasstr. 7
10249 Berlin
im Ärztehaus II
Tel.: 421 08 750
Druckkammer im Klinikum Friedrichshain
Verwendet nach Möglichkeit die  VDST / GTÜM Vorlage Tauchsportuntersuchung, dann kann euer Arzt bei der Untersuchung nichts vergessen.

Beitrag

Ihr könnt bis maximal sechs Monate, unter Zahlung des Beitrages für diesen Zeitraum, am Training teilnehmen. Wer anschließend im Verein bleiben möchte, muss jetzt erst die Aufnahmegebühr entrichten, denn die Mitgliedschaft läuft dann automatisch weiter, wenn nicht bis zum Ende des darauffolgenden Quartals nach dem Beitritt gekündigt wurde.

Ordentliches Mitglied

Der Quartalsbeitrag für Erwachsene, also alle Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr, beträgt 25,- €.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 150,- €.

Ermäßigtes Mitglied

Der Quartalsbeitrag für Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beträgt 15,- €.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 50,- €.

Kind

Kinder von Vereinsmitgliedern, die nicht am geregelten Trainingsbetrieb teilnehmen, das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und durch einen Erziehungsberechtigten betreut werden, sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.
Die Aufnahmegebühr entfällt.

VDST-Meldung

Wenn ihr Geräteausbildung oder Freiwassertauchgänge machen möchtet, müssen wir euch dem Verband Deutscher Sporttaucher zwecks Versicherung melden. Die Kosten für diese Meldung belaufen sich bei ordentlichen Mitgliedern auf 8,75 €, bei ermäßigten  Mitgliedern auf 5 € pro Quartal.

Besondere Regelungen

Wer im ersten Quartal des Jahres für das ganze Jahr bezahlt, erhält eine Ermäßigung von 10,- €.
Wer Familienangehörige im Verein hat, zahlt eine um 50% ermäßigte Aufnahmegebühr.

Beitragsordnung

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